Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 1. Juni 2001)
§1 Geltungsbereich
1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen sämtlicher Verträge zwischen den Abnehmern bzw. Bestellern (nachfolgend Kunden genannt) under der Halbig GmbH (nachfolgend mgs genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte der mgs mit ihren Kunden.
2. Sämtliche Lieferungen und Leistungen von mgs erfolgen zu den nachfolgend abgedruckten Bedingungen, sofern mit mgs nicht generell oder durch Einzelvereinbarung schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Zustimmung durch mgs.
§ 2 Vertragsangebot und Vertragsschluss
1. Alle Angebote der mgs GmbH sind hinsichtlich der Leistung, der Menge und der Nebenleistungen freibleibend. Die Bestellungen des Kunden stellen ein bindendes Angebot dar, unabhängig davon, ob das Angebot schriftlich, mündlich, elektronisch o.auf sonstige Weise abgegeben wird.
2. gms kann dieses Angebot nach Wahl innerhalb von 6 Wochen entweder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder dadruch annehmen, dass dem Kunden die bestellte Ware innerhalb dieser Frist zugesandt wird.
§ 3 Preisangaben
1. Die Lieferungen werden zu den aktuell gültigen Preisen in Euro ausgeführt und berechnet, die in den Katalogen, Preislisten und Prospekten (jeweils letzte Ausgabe) bzw. in den elektronischen Informationsmedien aufgeführt sind.
2. Die Preise sind Endpreise einschließlich MWSt. (im folgenden Ladenpreise genannt). Die Preise unterliegen (soweit nicht anders gekennzeichnet) in der Bundesrepublik Deutschland der Preisbindung. Änderungen des Ladenpreises, Irrtum und Liefermöglchkeiten bleiben vorbehalten.
§ 4 Versand- und Verpackungsspesen
Versandspesen werden grundsätzlich zu den Kosten der Paketdienste o.pauschaliert in Rechnung gestellt. Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis weitergegeben.
§ 5 Bestellung und Lieferstörungen
1. Bestellungen werden grundsätzlcih ohne besondere Auftragsbestätigung zu den jeweils gültigen Ladenpreisen ausgeführt. Die Lieferzeit beginnt mit Bestelleingang. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, ist der Besteller berechtigt, eine Nachfrist von 6 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig; hinsichtlich dieser ist bei rechtzeitiger Lieferung ein Rücktritt nicht möglich.
2. Bei Lieferhindernissen behalten wir uns ein Rücktrittsrecht vor. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Ab- u. Umbestellungen lassen sich grundsätzlich nur berücksichtigen, wenn sie vor der Bearbeitung des ursprünglichen Auftrages eingegangen sind.
3. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 10% des Auftragswertes oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.
§ 6 Lieferung und Versand
Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers vom Augenblick der Absendung an, auch wenn Untergang oder Verschlechterung auf Zufall oder höhere Gewalt beruhen. Ersatz für verlorengegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch uns nicht geleistet. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft auf den Besteller über. Alle Sendungen werden grundsätzlich auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Weg versandt. Besondere Versandwünsche müssen für jede Bestellung unmissverständlich angegeben werden. Im Zusammenhang damit entstehende Mehrkosten können durch uns auch pauschal berechnet werden. Weiterleitungen von Direktsendungen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wir behalten uns vor, dem Besteller die Mehrkosten zu belasten.
§ 7 Haftung
I. Mängelgewährleistung: 1. Der Besteller hat die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Mängel hin zu untersuchen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von zehn Werktagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei verborgenen Mängeln ab Entdeckung, mgs zugeht; maßgebend ist das Datum des Poststempels. Mängel, die verspätet gerügt werden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen sind stets schriftlich mitzuteilen. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mangelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
2. Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Bestellers:
Der Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von mgs Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei mgs nach eigenem Ermessen.
Darüber hinaus hat mgs das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder der Verletzung des Bestellers an Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
4. Die Verjährungs- bzw. Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmen i.S.d. § 14 BGB beträgt 12 Monate.
II. Schadenersatz: Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt für den Fall einer Pflichtverletzung von mgs Folgendes: 1. Der Besteller hat mgs zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche 3 Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
2. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder der Verletzung des Bestellers an Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, ausgeschlossen. Diese Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
3. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280 BGB III i.V. m § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 II i.V.m § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt. Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
4. Ist der Besteller für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Bestellers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen. Mgs haftet nicht für Schäden, die mgs, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 8 Sendungen mit Rückgaberecht (RR)
Sendungen mit RR bedürfen einer Sondervereinbarung und sind nur in beschränktem Umfang möglich. Der Empfänger kann uns die Ware bis zum angegebenen Rückgabetermin auf seine Kosten zurücksenden, andernfalls wird der Rechnungsbetrag fällig.
§ 9 Rücksendungen
Rücksendungen aus Festlieferungen ohne Rückgaberecht bedürfen grundsätzlich unserer vorherigen Zustimmung. Bei jeder Rücksendung sind zwingend die Bezugsdaten anzugeben. Ausgenommen sind technische Mängelexemplare (Fehldrucke etc.). Sind keine Bezugsdaten der Rücksendung angegeben, wird wegen möglicher Preisänderungen, Partielieferungen und Sonderrabatte mit einem Pauschal-Rabatt von 70% gutgeschrieben. Die Rücknahme und Gutschrift von Remittenden aus Festlieferung ist ausschließlich nach vorheriger Absprache möglich. Sollten doch Exemplare ohne vorherige Genehmigung bei uns eingehen, werden diese mit einem Rabatt von 70% gutgeschrieben. Zurückgenommen und gutgeschrieben werden ausschließlich wiederverkaufsfähige Exemplare. Als nicht wiederverkaufsfähig gelten vergriffene, verschmutzte und angestoßene sowie mit Aufklebern oder Preisauszeichnung versehene Exemplare und nicht mehr in der Auslieferung befindliche alte Auflagen. Nicht wiederverkaufsfähige Exemplare werden nicht gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Rücksendung besteht nicht. Für von uns verschuldete Falschlieferungen leisten wir Ersatz bzw. Gutschrift in vollem Umfange unter Einbeziehung der beim Besteller entstandenen Spesen. Rücksendungen sind grundsätzlich frei zu machen. Unfreie Sendungen können von uns nicht angenommen werden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus den Geschäftsverbindungen mit dem Besteller entstandenen und noch entstehenden Forderungen (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) unser Eigentum. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Satz 1 dieses Absatzes. Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlung einstellt oder wenn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an uns abgetretenen Froderungen, z.B. durch Sicherheitsübereignung oder Verpfändung, ist der Besteller nicht befugt. Er hat alles zu tun, um eine drohende Beeiträchtigung der Rechte an der in unserem Eigentum stehenden Ware und/oder den abgetretenen Forderungen abzuwenden und uns unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Kosten einer Intervention trägt der Besteller. Für den Fall, dass der realisierbare Wert der abgetretenen Forderungen den Wert der gesicherten Forderungen von mgs nicht nur vorübergehend um mehr als 20% übersteigt (Deckungsgrenze), ist mgs auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Forderungen in entsprechender Höhe verpflichtet. Wird die gelieferte Ware mit anderen, mgs nicht gehörenden Waren untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt mgs das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgte die Vermischung in der Weise, dass die Sache vom Besteller als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller mgs anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für mgs und versichert es gegen alle Schäden auf eigene Kosten.
§ 11 Zahlungsbedingungen
Die in offener Rechnung gelieferten Sendungen sind, falls auf der Rechnung kein abweichender Zahlungtermin angegeben wird, ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir bieten die Möglichkeit der monatlichen Sammelrechnung auf der sämtliche Rechnungen/Lieferscheine und Gutschriften aufgelistet sind. Diese sind ebenfalls nach 30 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungfrist erheben wir ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBI. I S.1242). Wir behalten uns vor, Bestellungen von zahlungssäumigen Firmen nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse auszuführen. Bei der Begründung des Zahlungsverzuges kann der Verzug einer Rechnung oder anderen Zahlungsaufstellung nicht durch den Empfang der Ware ersetzt werden. Das Rechnung/Lieferscheindatum entspricht grundsätzlich dem Lieferdatum.
§ 12 Datenschutz
Sämtlich Daten unserer Kunden werden vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Kunden erfolgt ausschließlich für die Ausführung und Abwicklung der Aufträge.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Anwendbares Recht ist in jedem Fall das der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist Reichertshofen. Gerichtsstand ist, soweit eine Vereinbarung über den Gerichtsstand gesetzlich zulässig ist, Ingolstadt. Die Zuständigkeit von Amts- und Landgericht richtet sich nach dem Streitwert.
§ 14 Verbindlichkeit des Vertrages
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinn umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. |